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Re: Muss hier ein zweites Komma stehen?

Autor:Rolf Landolt
Datum: Mo, 31.08.2009, 17:12

"Sie hat die Weiterbildung zur Geprüften Industriefachkraft, Fachrichtung NAME, vor der Handwerkskammer abgeschlossen"

«Fachrichtung NAME» ist eine apposition und muss zwischen kommas stehen. Es ist also keine aufzählung (man kann das 1. komma nicht durch «und» ersetzen).

Rolf Landolt
http://www.rechtschreibreform.ch

 

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Beiträge zu diesem Thema

Muss hier ein zweites Komma stehen?
Jamal -- Mo, 31.8.2009, 09:41
Re: Muss hier ein zweites Komma stehen?
Rolf Landolt -- Mo, 31.8.2009, 17:12