korrekturen.de | Korrektorat und Lektorat

Rechtschreibforum

Bei Fragen zur deutschen Rechtschreibung, nach Duden richtigen Schreibweise, zu Grammatik oder Kommasetzung, Bedeutung oder Synonymen sind Sie hier richtig. Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen.

Re: Komma pflicht oder nicht?

Autor:Klaus
Datum: So, 20.09.2009, 23:55
Antwort auf: Komma pflicht oder nicht? (Heike)

> ist hier das zweite Komma unbedingt nötig? Eine kurze Begründung wäre
> nett.

> "Sie trat als BEZEICHNUNG, mit Schwerpunkt in den Bereichen NAME und
> NAME(,) in die NAME GmbH ein"

Man kann das "mit Schwerpunkt in den Bereichen NAME und NAME" als Einschub ansehen, dann sind beide Kommas Pflicht. Üblicher und dem normalen Sprachrhythmus (wie ich ihn kenne) besser entsprechend ist aber, beide Kommas wegzulassen..

Klaus grüßt

 

antworten


Beiträge zu diesem Thema

Komma pflicht oder nicht?
Heike -- So, 20.9.2009, 22:19
Re: Komma pflicht oder nicht?
Klaus -- So, 20.9.2009, 23:55