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Re: erweiterten Infinitiv mit zu: Komma Pflicht?

Autor:Klaus
Datum: Mo, 05.10.2009, 14:56

> ist hier ein Komma zu setzen, oder handelt es sich um einen erweiterten
> Infinitiv mit zu, bei dem dies optinal wäre (denke ich)?

> "Herrn NAME gelang es aufgrund seiner BEZEICHNUNG und BEZEICHNUNG(,)
> sich schnell und sicher in komplexe Themen einzuarbeiten und diese
> sorgfältig und effizient zu bewältigen."

Das Komma ist nicht freiestellt: Wegen des Verweiswortes "es" im Hauptsatz ist es pflichtig.
Klaus grüßt

 

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Beiträge zu diesem Thema

erweiterten Infinitiv mit zu: Komma Pflicht?
Paule -- Mo, 5.10.2009, 10:12
Re: erweiterten Infinitiv mit zu: Komma Pflicht?
Klaus -- Mo, 5.10.2009, 14:56