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> Das Adjektiv wird daher in solchen Fügungen kleingeschrieben:
> Er will technischer Zeichner werden. Sie ist medizinisch-technische Assistentin.
Hallo Schowagu,
eine Ergänzung zu deinem Nachsatz habe ich noch. Das Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz - MTAG) zieht die Großschreibung vor.
Ich zitiere aus § 1: "(2) Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten, Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten, Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technische Assistenten für Funktionsdiagnostik sowie Veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen und Veterinärmedizinisch-technische Assistenten, die Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, führen eine der Berufsbezeichnungen nach Absatz 1 im ..."
Viele Grüße
Thomas