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> Es heißt, so wie es dasteht, tatsächlich, dass die Eltern,
> insbesondere die Mutter, einen Pflichtteilsanspruch geltend
> machen will.
> Nebenbei ist das Komma nach seinerzeit entweder zu streichen,
> oder es sollte eines nach Geschäftsfähigkeit ergänzt werden.
Hallo Peter,
vielen Dank für deine freundliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Kai