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> In einem Pressetext stellt sich die Frage, ob das "Registered-Symbol" auch im Lauftext
> angewendet werden soll oder nicht.
Das kommt darauf an: Bist du selbst Inhaber der geschützten Marke, kannst du das machen, um andere auf den Schutz hinzuweisen. Es ist aber nicht erforderlich, auf den Markenschutz Dritter hinzuweisen, auch wenn es im Rahmen von Kooperationen oder Partnerschaften vielleicht wünschenswert ist oder sogar einen Werbeeffekt zeitigen kann. Du siehst, so ganz allgemein lässt sich die Frage schwer beantworten ...
Nur als Beispiel: In einer Bastelanleitung ist ja in der Regel auch einfach von Tesafilm und nicht von tesafilm® die Rede.
Gruß
Julian