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> Im oberen Beispielsatz darf kein Komma gesetzt werden, da es
> sich um einen einfachen Infinitiv handelt und nicht um eine
> Infinitivgruppe.
> Das Komma im unteren Beispielsatz ist richtig.
> Gruß von Kai
Ich fürchte, das stimmt so nicht: Das Komma im ersten Satz ist freigestellt.
Nach alter Rechtschreibung durfte man kein Komma setzen, weil die Infinitivgruppe (es ist eben kein einfacher Infinitiv) Subjekt des Hauptsatzes ist. Diese alte Regelung behalte ich bei, weil ich das für sinnvoll halte. Und ich darf es, obwohl ich die neuen Kommaregeln nicht immer für sinnvoll halte! Wow!
Andreas