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Re: AOK

Autor:Neumeyer
Datum: Do, 03.02.2011, 09:38
Antwort auf: AOK (Koch2)

Aufgrund ihrer rechtlichen Struktur bezeichnet man eine AOK auch als eine landesunmittelbare Kasse, d. h. sie unterliegt der Aufsicht der für die Gesundheitspolitik zuständigen Landesgesundheitsministerien. Die AOKs sind rechtlich selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben eigene Selbstverwaltungen aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und eigene Vorstände.

Die AOKs treten unter der Marke „AOK - Die Gesundheitskasse“ mit einheitlichem Erscheinungsbild auf. Der korrekte Plural lautet AOKs, da dies ein Markenname ist und daher nicht der Plural von "Kassen" gebildet wird. Zudem besteht Verwechslungsgefahr mit der (inoffiziellen) Abkürzung der AOK Niedersachsen AOKN.

 

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Beiträge zu diesem Thema

AOK
Koch2 -- Sa, 7.2.2009, 16:44
Re: AOK
Olsen -- So, 8.2.2009, 09:23
Re: AOK
Neumeyer -- Do, 3.2.2011, 09:38