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Hallo Andreas,
> Ich selbst habe ja keinen blassen Schimmer von der Juristerei.
> Das Universalwörterbuch hingegen kennt neben in (den) Verkehr
> bringen auch inverkehrbringen. Es keine Querverweise
> in die eine oder andere Richtung; nur bei inverkehrbringen
> steht: Amtsspr., Rechtsspr. Daraus schließe ich, dass der
> juristische Fachbegriff zusammengeschrieben wird.
tatsächlich? So kenne ich das Verb gar nicht, auch nicht als juristischen Fachbegriff, eben nur als Substantivierung. Und in den anderen Dudenwerken habe ich es auch nicht gefunden. Ok, werde ich mir merken, danke!
Aber inverkehrgebracht wäre dann schon sehr gewöhnungsbedürftig; allerdings muten die Juristen den Lesern ja gerne ziemlich viel zu.
Grüßle
Adele