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Re: Kommasetzung bei Einfügung

Autor:Adele
Datum: Mo, 05.08.2013, 10:53
Antwort auf: Kommasetzung bei Einfügung (IsaR.)

Hallo Isa,

das Komma muss sein, denn es trennt die Infinitivgruppe vom Rest des Satzes ab. Da die Infinitivgruppe von einem Substantiv abhängt (Verpflichtung), ist das Komma auch nicht freigestellt.

> "Die von der AG neben der Verpflichtung, das Eigentum an
> der Wohnung zu übertragen, übernommene Pflicht zur
> Kostenerstattung sei für die Bemessung der Grunderwerbsteuer
> ohne Bedeutung."

Grüßle
Adele

 

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Beiträge zu diesem Thema

Kommasetzung bei Einfügung
IsaR. -- Mo, 5.8.2013, 09:38
Re: Kommasetzung bei Einfügung
Adele -- Mo, 5.8.2013, 10:53
Re: Kommasetzung bei Einfügung
Marita Vogel -- Fr, 13.2.2015, 15:28