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> Wie verhält es sich bei der umgangssprachlichen Wendung »mehr
> Recht/recht haben«? Hier könnte sich das »mehr« theoretisch ja
> auch als Zahlwort auf das Substantiv »Recht« beziehen, oder?
Ich denke, die umgangssprachliche Wendung "mehr recht/Recht haben" ist hinreichend schwammig, dass sich für beide Schreibweisen Begründungen finden lassen; die Großschreibung halte ich also nicht für falsch. Ich würde aber in jedem Fall die Kleinschreibung empfehlen, zumal man Recht (im Gegensatz etwa zu Schuld) nicht zu quantifizieren pflegt.
Gruß
Julian