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Re: zu Rheinische Post gehörig

Autor:Michael
Datum: Mi, 14.02.2007, 15:26
Antwort auf: Re: zu Rheinische Post gehörig (Ruben)

> Damit meine ich, daß die "Rheinische Post" wie ein
> unveränderlicher Name behandelt wird. Andere Beispiele "zu
> RWE gehörig" statt "zum RWE gehörig" oder
> "aus der Spiegel" statt "aus dem Spiegel" .

Immer fein deklinieren - auch wenn den Vögeln das nicht immer passt. Es heißt die Redaktion des »Spiegels«, nicht des »Spiegel«. Die Rheinische Pest ... Verzeihung, Post beugt sich aber eh selbst, afaik.

Gruß

MG

PS: -> Unterlassung der Deklination. Duden, Band 9.

 

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Beiträge zu diesem Thema

zu Rheinische Post gehörig
Ruben -- Mi, 14.2.2007, 11:18
Re: zu Rheinische Post gehörig
Paul -- Mi, 14.2.2007, 14:11
Re: zu Rheinische Post gehörig
Ruben -- Mi, 14.2.2007, 14:24
Re: zu Rheinische Post gehörig
Michael -- Mi, 14.2.2007, 15:26
Re: zu Rheinische Post gehörig
Paul -- Mi, 14.2.2007, 20:23