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Re: Groß-/Kleinschreibung nach Doppelpunkt

Autor:Kai
Datum: Di, 22.04.2014, 17:13

Regel 93

Auch nach einem Doppelpunkt und bei angeführten Sätzen wird das erste Wort eines Ganzsatzes großgeschrieben <§ 54 (1) u. (2)>.

Gebrauchsanweisung: Soweit nicht anders verordnet, sollte alle zwei Stunden eine Tablette eingenommen werden.
Sie rief: „Es ist alles in Ordnung!"
Mit seinem ständigen „Ich mag nicht!" ging er uns allen auf die Nerven.

1. Nach einem Doppelpunkt kann groß- oder kleingeschrieben werden, wenn der folgende Satz (wie ein Teilsatz) auch mit Gedankenstrich oder Komma angeschlossen werden könnte.

Das Haus, die Wirtschaftsgebäude, die Stallungen: Alles oder alles war den Flammen zum Opfer gefallen. (Denn man könnte auch schreiben: Das Haus, die Wirtschaftsgebäude, die Stallungen – alles war den Flammen zum Opfer gefallen.)

2. Man schreibt nach einem Doppelpunkt klein, wenn der folgende Text nicht als Ganzsatz aufgefasst wird. Das ist in der Regel bei Aufzählungen, bei speziellen Angaben in Formularen o. Ä. der Fall.

Er hat alles verspielt: sein Haus, seine Jacht, seine Pferde.
1 000 €, in Worten: eintausend Euro
Rechnen: sehr gut
Familienstand: verheiratet

Quelle: Duden

Gruß von Kai

 

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Beiträge zu diesem Thema

Groß-/Kleinschreibung nach Doppelpunkt
_julia_ -- Di, 22.4.2014, 15:37
Re: Groß-/Kleinschreibung nach Doppelpunkt
Kai -- Di, 22.4.2014, 17:13