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Guten Morgen UNSICHERHEITSRAT,
nein, diese Kombination ist nicht korrekt, der grüne Duden sagt Folgendes dazu:
„Das bis-Zeichen ist nicht zulässig, wenn bis in Verbindung mit von die Erstreckung eines Zeitraums bezeichnet: Die Tagung dauert vom 5. bis 9. Mai (nicht: vom 5.–9. Mai).“
Hier haben wir übrigens schon wieder die fragliche Konstruktion ohne das zum (hätte ich mal gleich das grüne Ding befragt, sorry, Kai), ich gebe mich geschlagen, aber nur unter Protest. In eigenen Texten bleibe ich bei bis zum, jawohl!
Gruß
fragerich