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begründet Erscheinen, Begründet-Erscheinen??

Autor:Eric
Datum: Di, 20.01.2015, 16:31

Hallo

Ich suche nach einer guten Überschrift zu diesem Gesetzesartikel:
"Das mit einem Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls befasste Gericht prüft so bald wie möglich [...] ob die Forderung begründet erscheint."

Wie ist da die richtige Schreibweise:

Prüfung des begründet Erscheinens

Prüfung des Begründet-Erscheinens

Prüfung des Begründeterscheinens

oder sonstwie?

Vielen Dank

 

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Beiträge zu diesem Thema

begründet Erscheinen, Begründet-Erscheinen??
Eric -- Di, 20.1.2015, 16:31
Re: begründet Erscheinen, Begründet-Erscheinen??
Kai -- Di, 20.1.2015, 16:50
Re: begründet Erscheinen, Begründet-Erscheinen??
Bedenkentraeger -- Mi, 21.1.2015, 21:09