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Duden-Newsletter vom 20. April 2007

Autor:Julian von Heyl
Datum: Sa, 21.04.2007, 10:58

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+++ Duden-Sprachberatung +++
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Liebe Leserin, lieber Leser,

wenn kraftstrotzende Thaiboxerinnen in kräftezehrenden oder auch Kraft raubenden/kraftraubenden Kämpfen ihre Kräfte messen, ist mitunter auch hinsichtlich der Zusammen- und Getrenntschreibung ein gewisser Kraftakt zu bewältigen.
Lesen Sie mehr in der ersten Rubrik.

Danach möchten wir Sie davor bewahren, zu negativ zu werden.
Oder müssten wir Sie davor bewahren wollen, "nicht" zu negativ zu werden?

Per Anhalter durch die Galaxis zu düsen bleibt auf unabsehbare Zeit wohl ausschließlich den Helden von Science-Fiction- Romanen vorbehalten. Aber mit einem Anhalter - genauer:
mit einem Sachsen-Anhalter - von Magdeburg nach Stendal zu fahren, das müsste sich doch machen lassen. Oder ginge das allenfalls mit einem Sachsen-Anhaltiner? Wir haben das für Sie nachgeschlagen.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Duden-Sprachberatung

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Was Sie schon immer wissen wollten
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"kräftezehrend", "Kraft raubend/kraftraubend" u. a.

Fügungen aus einem Substantiv und einem Partizip schreibt man unter anderem dann stets zusammen, wenn die Formulierung der entsprechenden Substantiv-Verb-Fügung nicht allein mit dem Substantiv gelingt, sondern nur mithilfe einer ganzen Wortgruppe. So schreibt man "kraftstrotzend" in einem Ausdruck wie "die kraftstrotzenden Thaiboxerinnen" stets zusammen, weil die entsprechende Substantiv-Verb-Fügung ("Die Thaiboxerinnen strotzen Kraft") ungrammatisch wäre.
Für die grammatisch korrekte Formulierung "Die Thaiboxerinnen strotzen vor Kraft" benötigt man die Wortgruppe "vor Kraft".
Gleiches gilt für "kräftezehrend". Auch hier liegt eine Wortgruppe - "an den Kräften zehrend" - zugrunde.

Wie aber sieht es mit Ausdrücken wie "Kraft raubend/ kraftraubend" oder "Kräfte schonend/kräfteschonend" aus?
Hier kommt die entsprechende Verbindung aus Substantiv und Verb ohne Artikel, Präpositionen o. Ä. aus: "Kraft rauben", "Kräfte schonen". In diesen Fällen ist sowohl Getrennt- als auch Zusammenschreibung zulässig.
Wird jedoch das Substantiv z. B. durch ein Adjektiv näher bestimmt, gilt nur die Getrenntschreibung: "ein sehr viel Kraft raubender Kampf". Dagegen wird in "eine äußerst kräfteschonende Trainingsmethode" nur zusammengeschrieben, da hier die Verbindung als Ganzes gesteigert ist.

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Hätten Sie's gewusst?
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Negation

Manche Verben sind so negativ, dass es wirklich reicht:
Daher dürfen dann auch die angeschlossenen dass-Sätze oder Infinitivgruppen nicht noch einmal verneint werden: "Wir bewahren Sie davor, zu negativ zu werden!" (nicht: "Wir bewahren Sie davor, nicht zu negativ zu werden!"). Solche Verben, die ausdrücken, dass etwas nicht eintritt, sind
etwa: "abhalten, ausbleiben, bewahren, sich enthalten, sich hüten, verhindern, verhüten, vermeiden, versagen" u. a.
Aber aufgepasst: Bisweilen kann man durchaus sagen wollen, dass ein Nichteintreten nicht eintritt. Dann wäre die Verneinung im dass-Satz bzw. in der Infinitivgruppe durchaus korrekt: "Da kann es nicht ausbleiben, dass der Wirtschaftsgipfel nicht von Erfolgen gekrönt wird."
Allerdings überfordern solche doppelten Verneinungen leicht die normale Leseraufmerksamkeit, sie sollten daher vermieden werden.
Auch beim Verb "sich hüten" ist im anschließenden dass-Satz nicht zusätzlich zu verneinen: "Hütet euch davor, dass ihr später die Gelackmeierten seid." Das sieht freilich anders aus, wenn "davor" wegfällt: "Hütet euch, dass ihr später nicht die Gelackmeierten seid."

Bisweilen drücken temporale Nebensätze, die mit den Bindewörtern "bevor, bis, eh[e]" eingeleitet werden, eine Bedingung aus. Wenn diese Nebensätze dann von einem verneinten Hauptsatz abhängen, kann der durch "bevor", "bis" oder "ehe" eingeleitete Nebensatz zur Not auch selbst noch verneint werden: "Die Forschungsabteilung rührt sich nicht, ehe die Unternehmensleitung den Vertrag nicht unter Dach und Fach hat." Besser aber: "Die Forschungsabteilung rührt sich nicht, ehe die Unternehmensleitung den Vertrag unter Dach und Fach hat." Ist der Nebensatz allerdings vorangestellt, wird die zusätzliche Verneinung meist
bevorzugt: "Ehe die Unternehmensleitung den Vertrag nicht unter Dach und Fach hat, rührt sich auch die Forschungsabteilung nicht."

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Für Sie nachgeschlagen
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"Sachsen-Anhalter/Sachsen-Anhaltiner"

Während man früher mit Sachsen-Anhaltiner ausschließlich die Angehörigen des Fürstengeschlechts bezeichnete, sind heute sowohl Sachsen-Anhaltiner als auch Sachsen-Anhalter gebräuchliche Bezeichnungen für die Einwohner Sachsen-Anhalts.

Aus: Duden 9, Richtiges und gutes Deutsch. Mannheim 2007.

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