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Hallo, liebes Forum,
kann mir jemand anhand von folgenden Beispielen sagen, wie das nun tatsächlich formuliert werden muss. Im Internet lese ich alle drei Varianten.
Der Bericht wurde geprüft und mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmend befunden.
Oder:
Der Bericht wurde geprüft und als mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmend befunden.
Oder:
Der Bericht wurde geprüft und für mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmend befunden.
Es gibt ja z. B. die Formulierung "etwas für gut befinden". Ich tendiere hier dennoch zu Variante 2 mit "als", bin mir aber nicht sicher. Und Variante 1 kommt mir überhaupt seltsam vor. Kann mir hierzu bitte jemand Bescheid geben?
Liebe Grüße
Carla