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Rechtschreibforum

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Re: Kommasetzung

Autor:Der Deutschexperte
Datum: Do, 10.05.2007, 16:36
Antwort auf: Kommasetzung (Heidi)

Hallo Heidi

"Der dort verbürgte wirksame gerichtliche Rechtsschutz würde ins Leere laufen, wenn die Verwaltung(,) etwa durch sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes(,) Tatsachen schaffen könnte, die auch dann nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten, wenn sich die Maßnahme nach ihrer umfassenden rechtlichen und tatsächlichen Überprüfung im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweise."

Das war ja dein Satz. Die Antwort auf deine Frage lautet: Diese zwei Kommata müssen drin bleiben.
Grund: das ist eine nähere Definition (Beschreibung) des Satzes, d. h. man könnte den Satz zwischen den Kommata weglassen und der Satz würde trotzdem einen Sinn ergeben. Sowas findest du leider nicht im Duden. Würden ALLE Regeln da drin stehen, wäre der Duden das dickste Buch der Welt :)

Ciaoi :))der Deutschexperte

 

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Beiträge zu diesem Thema

Kommasetzung
Heidi -- So, 15.4.2007, 20:42
Re: Kommasetzung
Der Deutschexperte -- Do, 10.5.2007, 16:36
Re: Kommasetzung
Michael -- Do, 10.5.2007, 17:58