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Re: **** Klarer Fall nach DIN 5008 ****

Autor:Markus Steinmetz
Datum: So, 20.05.2007, 13:47

> Wenn ein einziges Wort hervorgehoben wird, sollte das
> Satzzeichen nicht mit einbezogen werden, da das Satzzeichen zum
> Satz gehört und nicht zum Wort:

> (Satzzeichen innerhalb und am Ende einer Hervorhebung werden
> einbezogen .)
> Anders ist es, wenn der ganze Satz hervorgehoben wird:

> ( Satzzeichen innerhalb und am Ende einer Hervorhebung werden
> einbezogen. )
> Alles andere sieht unmöglich aus.

> Die schließende Klammer sollte nur mit hervorgehoben werden,
> wenn die öffnende Klammer hervorgehoben ist:

> (Satzzeichen innerhalb und am Ende einer Hervorhebung werden
> einbezogen.) Wenn in DIN 5008 etwas anderes steht, so hat
> man bestimmt nicht an den Fall eines einzelnen Wortes gedacht.
>

===========================================

Das sind ja alles Spitzfindigkeiten!

Pixograf. Deine Anfrage finde ich in keiner Fachliteratur beantwortet. Am Feiertag diskutierte ich mit einem Berufsstenografen darüber:

Das Abführungszeichen und die schließende Klammer deiner Beispiele dürften NICHT nach dem hervorgehobenen Schlusspunkt einbezogen werden; es sei denn, die öffnende Klammer oder das Anführungszeichen ist schon hervorgehoben.

Beispiele. (Satzzeichen innerhalb und am Ende einer Hervorhebung werden einbezogen.) : (Satzzeichen innerhalb und am Ende einer Hervorhebung werden einbezogen.)

Ruben. Die DIN 5008 führt im Abschnitt 13, Hervorhebungen, das Beispiel an: "Wir erheben keinen Widerspruch, weil ... Der Normenausschuss für Bürowesen empfiehlt das unmittelbar folgende Satzzeichen in die Hervorhebung einzubeziehen.

Markus Steinmetz

 

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Markus Steinmetz -- So, 20.5.2007, 13:58