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> Hallo michael ich will nichts sagen ´, ich hatte gefragt.> Einlassungsmitteilung war die Überschrift eines Anschreibens
> der Stadt Taunusstein. vielleicht ist dass ja Beamtendeutsch.
Sorry, ich hab mich nur gefragt, was das mit "instandsetzen" zu tun hat - in diesem Thread vom Sommer 06 hast du ja geschrieben.
Die "Mitteilung der Einlassung" findet Google 7 Mal. Eine Einlassung lt. Brockhaus:
Zivilprozess: die auf Abweisung der Klage zielende Stellungnahme des Beklagten zur Sache in der mündlichen Verhandlung. Die Einlassung ist von der (prozessvorbereitenden) Klageerwiderung zu unterscheiden. Lässt sich der Beklagte auf die Sache ein, kann er bestimmte prozessuale Handlungen nicht mehr vornehmen (z. B. die Unzuständigkeit des Gerichts rügen).
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, 2006
Viel Spaß beim Zusammenreimen!
Gruß
MG