korrekturen.de | Korrektorat und Lektorat

Rechtschreibforum

Bei Fragen zur deutschen Rechtschreibung, nach Duden richtigen Schreibweise, zu Grammatik oder Kommasetzung, Bedeutung oder Synonymen sind Sie hier richtig. Bevor Sie eine Frage stellen, nutzen Sie bitte die Suchfunktionen.

Re: ? Einlassungsmitteilung

Autor:Michael
Datum: Do, 24.05.2007, 10:30
Antwort auf: Re: ? Einlassungsmitteilung (roland börner)

> Hallo michael ich will nichts sagen ´, ich hatte gefragt.

> Einlassungsmitteilung war die Überschrift eines Anschreibens
> der Stadt Taunusstein. vielleicht ist dass ja Beamtendeutsch.

Sorry, ich hab mich nur gefragt, was das mit "instandsetzen" zu tun hat - in diesem Thread vom Sommer 06 hast du ja geschrieben.

Die "Mitteilung der Einlassung" findet Google 7 Mal. Eine Einlassung lt. Brockhaus:

Zivilprozess: die auf Abweisung der Klage zielende Stellungnahme des Beklagten zur Sache in der mündlichen Verhandlung. Die Einlassung ist von der (prozessvorbereitenden) Klageerwiderung zu unterscheiden. Lässt sich der Beklagte auf die Sache ein, kann er bestimmte prozessuale Handlungen nicht mehr vornehmen (z. B. die Unzuständigkeit des Gerichts rügen).
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, 2006

Viel Spaß beim Zusammenreimen!

Gruß

MG

 

antworten


Beiträge zu diesem Thema

instandsetzen
alvanx -- Mi, 23.8.2006, 12:04
Re: instandsetzen
Sebastian Lapke -- Mi, 23.8.2006, 13:27
Re: instandsetzen
alvanx -- Mi, 23.8.2006, 13:34
Re: instandsetzen
Sebastian Lapke -- Mi, 23.8.2006, 13:35
Re: instandsetzen
alvanx -- Mi, 23.8.2006, 13:41
Die Duden-Suche
Julian von Heyl -- Mi, 23.8.2006, 15:36
? Einlassungsmitteilung
Roland -- So, 20.5.2007, 13:07
Re: ? Einlassungsmitteilung
Michael -- Mo, 21.5.2007, 13:47
Re: ? Einlassungsmitteilung
roland börner -- Mi, 23.5.2007, 19:21
Re: ? Einlassungsmitteilung
gerry -- Mi, 23.5.2007, 19:39
Re: ? Einlassungsmitteilung
Julian von Heyl -- Mi, 23.5.2007, 20:59
Re: ? Einlassungsmitteilung
Michael -- Do, 24.5.2007, 10:30