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> ... um die Gliederung des
> Ganzsatzes deutlich zu machen.
> Da sowohl der einfache
> Hauptsatz »Ich bestimme die Regeln« als auch das
> Satzgefüge »Weil ich sie bestimme, musst du diese
> befolgen« selbständige Sätze sind, wird hier nichts
> überinterpretiert ...
Entschuldige, aber diese Interpretation des Paragraphen 73 ist Unsinn. Es findet sich dort nicht ein einziger Beispielsatz, aus dem hervorginge, daß das 'amtliche' Regelwerk unter einem selbständigen Satz ein Satzgefüge aus Neben- und Hauptsatz versteht -- im Gegenteil, aus den Beispielsätzen in § 73 geht ziemlich klar hervor, was darunter zu verstehen ist. Außerdem geht aus dem Regelwerk hervor -- auch wenn die Definitionen dort nirgends erklärt sind --, daß es ein Satzgefüge aus mehreren Teilsätzen, seien es Neben- oder Hauptsätze, nicht selbständigen Satz, sondern Ganzsatz nennt.
Es gibt in den amtlichen Regeln nur einen Fall, wo ein Nebensatz nicht durch Komma abzutrennen ist, der aber ganz anders gelagert ist. Ich lese aber jetzt nicht das Regelwerk vor, das kann ja jeder selber lesen und fehlinterpretieren, wie er lustig ist -- anscheinend auch der Duden.