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> Ich schätze, es ist freigestellt, je nachdem, ob du es als
> nachgestellte Erläuterung / Zusatz betonen willst, oder nicht -
> s. Amtliche Regelung, Duden, § 78 Ziff. 1.
> LG Adele
Danke, Ihr zwei,
diese Überlegung hatte ich nämlich auch angestellt, das Ganze als Einschub zu betrachten. Aber ich war mir absolut nicht (mehr) sicher. Gut zu wissen, dass ich die Interpunktion doch so halbwegs beherrsche :).
LG
Anna