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Re: Komma-Regel

Autor:Kai
Datum: Do, 17.12.2015, 19:44
Antwort auf: Re: Komma-Regel (Ulrich Stock)

> Heißt das, im Zweifelsfall lieber ein Komma setzen als gar
> keins?

Nein. Hier die Regel:

Regel 119:

1. Werden gleichrangige selbstständige Teilsätze durch Konjunktionen wie „und" oder „oder" verbunden, so setzt man in der Regel kein Komma <§ 72 (1)>.

Nimm das Geld oder lass es bleiben.
Wir können zu Fuß gehen oder wir können die Straßenbahn nehmen.
Seien Sie bitte so nett und geben Sie mir das Buch.
Sie machten es sich bequem, die Kerzen wurden angezündet und der Gastgeber versorgte sie mit Getränken.

2. Ein Komma kann jedoch auch in diesen Fällen gesetzt werden, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen (besonders, um Missverständnisse zu vermeiden) <§ 73>.

Entweder ich sage es ihm[,] oder du sagst es ihm selbst.
Er schimpfte auf die Regierung[,] und sein Publikum applaudierte.

3. Das schließende Komma eines vorangehenden Einschubs oder Nebensatzes o. Ä. bleibt generell erhalten <§ 72 E1>. (Vgl. auch Regel 121.)

Entweder ich sage es ihm, und zwar heute noch, oder du sagst es ihm morgen selbst.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten, und verbleiben mit freundlichen Grüßen ...

Gruß von Kai

 

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Beiträge zu diesem Thema

Komma-Regel
Ulrich Stock -- Do, 17.12.2015, 15:39
Re: Komma-Regel
Jaram -- Do, 17.12.2015, 17:44
Re: Komma-Regel
Ulrich Stock -- Do, 17.12.2015, 17:53
Re: Komma-Regel
Kai -- Do, 17.12.2015, 19:44