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Nein. Wäre es ein "richtiger" Nebensatz, so müsste man ja die Kommata setzen. Es handelt sich um eine Infinitivgruppe, und es liegt keiner der explizit angegebenen Fälle vor, für die das Regelwerk ein obligatorisches Komma vorsieht. Man darf aber. Ich würde sie definitiv setzen.
Im zweiten Fall handelt es sich ebenfalls um eine Infinitivgruppe, hier trifft jedoch § 75 (2) zu, weil die Infinitivgruppe von einem Substantiv abhängig ist.
Beste Grüße
Vollprofi