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> Wenn ich das recht verstehe, dann muss es "Kathrins
> Ball" heißen. Es ist der Genitiv. Nur in Ausnahmefällen,
> dürfte man "Kathrin´s Ball" schreiben, wenn der Name
> besonders hervorgehoben werden soll.
Exakt. Die Ausnahmelizenz wird aber nur erteilt, wenn Du eine Pommesbude, einen Friseursalon oder dergleichen betreibst.
:-)
Julian