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> Ich auch. Trotzdem kann ich nicht erkennen, dass man
> "offenhalten" in einem übertragenen Sinne gebraucht,
> wenn man Bildungsgänge offen hält und nicht Türen oder Fenster.
> In beiden Fällen kann jemand hinein und hinaus. Und genau das
> ist der eigentliche Sinn von offen. Und nicht der übertragene.
> Allenfalls wird das Verb "halten" hier im übertragenen
> Sinne gebraucht. Man hält ja keine Fenster, wenn man sie offen
> hält, genau so wenig wie Bildungsgänge. Aber "offen"
> hat hier in beiden Fällen denselben Sinn. Es wäre wohl besser,
> Rechtschreibregeln ohne "übertragene Bedeutungen" zu
> formulieren, vielleicht sogar darin die Bedeutungen ganz
> wegzulassen und sich auf rein formale Regeln zu beschränken.
> Dann würde sich vermutlich manches vereinfachen und solche
> Unsicherheiten und Tüfteleien wären überflüssig. Haben wir
> nichts Besseres zu tun, als uns mit Rechtschreibregeln
> herumzuärgern? Benno
Huhu Benno,
irgendwie hast du ja recht..
aber freu dich doch, dass du doch richtig gelegen hast :-)
LG Andrea