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> Liebe Adele,
> vielen Dank für die Hilfe, das klärt auch gleich die Frage nach
> dem "Bestehen auf meinen Forderungen".
> LG Jette
Hm, soo eindeutig (-- im Gegensatz zum Bestehen auf der eigenen Meinumg --) ist das nicht:
Wenn die Forderungen erst in der Zukunft fällig werden, kann man durchaus auf die Forderungen bestehen. Zumindest halte ich das für sprachlich möglich, auch wenn ich das wohl so nicht verwenden würde.
redi