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Rechtschreibforum

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Re: beharrlich

Autor:Adele
Datum: So, 13.01.2008, 21:11
Antwort auf: Re: beharrlich (Jette)

Hallo nochmal,

um nicht falsch verstanden zu werden - in Verbindung mit beharren verlangt auf den Dativ. Bei bestehen auf gilt Folgendes:

"Er besteht auf seiner Forderung/seine Forderung. Wer auf etwas besteht, der beharrt auf einem Standpunkt (einem abstrakten Ort). Deshalb wird bestehen auf heute überwiegend mit dem Dativ verbunden: Ich bestehe auf meinem Recht. Sie bestanden auf der Erfüllung des Vertrages. Gelegentlich, wenn es um etwas Gewolltes, Beabsichtigtes, Erstrebtes (ohne abstrakte Richtung) geht, wird auch der Akkusativ verwendet: Sie bestand auf (= drang auf, forderte, verlangte) sofortige Entlassung des Redakteurs."

Richtiges und gutes Deutsch, Duden, 6. Auflage

LG Adele

 

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Beiträge zu diesem Thema

beharrlich
Jette -- Sa, 12.1.2008, 15:51
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