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> In dem Falle würde ich sagen: Ja, weil die Punkte zu dem Befehl
> gehören und, wie oben erwähnt, mit den dt. Auslassungspunkten
> nur entfernt verwandt sind. Wobei die Kursivierung natürlich bei
> Punkten zur Abgrenzung wenig taugt ...
Wenn die Punkte - was ich hier wirklich nicht sehe - zum Befehl gehören, warum dann z.B. nicht mit Anführungszeichen:
"Die Funktion aktivieren Sie über den Befehl 'Erweitern...'"