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Re: "zu" oder "zur"?

Autor:Anna
Datum: So, 17.02.2008, 19:49
Antwort auf: "zu" oder "zur"? (Carsten)

> Schreibt man:

> ...berechtigt zur (oder "zu"?) Vorführung im privaten
> Bereich.

> Vielen Dank für eure Hilfe.

Ich würde meinen, dass es "Berechtigung zur Vorführung" heißen muss, "zu der" wird zu einem Wort zusammengezogen.
Im Plural müsste es allerdings "zu Vorstellungen" heißen.

LG
Anna

 

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Beiträge zu diesem Thema

"zu" oder "zur"?
Carsten -- So, 17.2.2008, 17:53
Re: "zu" oder "zur"?
Anna -- So, 17.2.2008, 19:49
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Hilfesuchender -- Mo, 18.2.2008, 10:34
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