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> Ich würde meinen, dass es "Berechtigung zur
> Vorführung" heißen muss, "zu der" wird zu einem
> Wort zusammengezogen.
> Im Plural müsste es allerdings "zu Vorstellungen"
> heißen.
> LG
> Anna
Richtig, es muss "zur Vorstellungen" heißen, da es von "zu der Vorstellung" abgeleitet wird.
Viele Grüße