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Re: ...übersteigende(n) Kosten/ Deklination

Autor:Astrid Helble
Datum: Mo, 17.03.2008, 15:47

> Hallo Astrid,

> vielen Dank für Deine Ausführungen. Habe ich soweit verstanden.

> (Deine Antwort:)
> " Stünde nicht der bestimmte Artikel davor, fiele das
> "n" weg:
> "Den Betrag übersteigende Kosten werden nicht
> erstattet" (Nom.), "für das Problem den Betrag
> übersteigender Kosten gilt ..." (Gen.), u.s.f. Würdest Du
> mir hierzu vielleicht jeweils zu den einzelnen vier Fällen einen
> vollständigen Satz schreiben ? Nur zu meinem besseren
> Verständnis.
> Danke Dir im Voraus.
> Gruß
> Manfred

So geht's, wenn frau sich drücken will ... - Für den Dativ und Akkusativ war mir spontan nichts eingefallen, daher das "u.s.f."
Aber wenn du dich nun explizit erkundigst - voilà:
"Den Beitrag übersteigende Kosten werden nicht erstattet", Nominativ, haben wir schon.
"Für das Problem den Beitrag übersteigender Kosten gilt folgender Grundsatz", Genitiv, ist auch soweit klar.
"Wir haben den Beitrag übersteigenden Kosten noch einige hinzuaddiert" liest sich zwar scheußlich und wäre eine Unverschämtheit des Kosteneinnehmers, aber korrekter Dativ.
"Wir werden den Beitrag übersteigende Kosten demnächst zurückzahlen" ist schon netter und ein Beispiel für den Akkusativ.

Verständlich im eigentlichen Sinne ist das freilich alles nicht. Die Endungen mit und ohne Artikel davor lassen sich wohl nur sprachgeschichtlich erklären. Im Zweifelsfalle kannst du ja auf den Relativsatz ausweichen: "Kosten, die den Beitrag übersteigen, werden ..." Das hat den Vorteil, dass der Relativsatz in allen Fällen gleich aussieht, weil darin die "Kosten" jedesmal das Subjekt sind.
Der Relativsatz ist halt ein wenig umständlicher und sieht nicht so "gebildet" aus - obwohl er Behörden und Journalisten manchmal der Verständlichkeit halber auch ganz gut täte.

Gruß,
Astrid

 

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