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Urteil des Landgericht(s) Hamburg(s)

Autor:anonym
Datum: So, 11.02.2024, 06:22

In Hamburg gibt es ein Landgericht. Dieses Gericht trägt den Namen "Landgericht Hamburg". Nun erlässt das Landgericht Hamburg ein Urteil. Ist dieses Urteil
- das Urteil des Landgericht Hamburg,
- das Urteil des Landgerichts Hamburg,
- das Urteil des Landgericht Hamburgs oder
- das Urteil des Landgerichts Hamburgs?

Für die zweite Variante scheint zu sprechen, dass das S direkt an das "Landgericht" angefügt werden muss, wenn dieser Begriff alleine steht und nicht weiter spezifiziert wird, welches Landgericht geurteilt hat.

Für die dritte Variante scheint zu sprechen, dass der aus zwei Wörtern bestehende Eigennahme dann erhalten bleibt, wie ein einzelnes Wort behandelt wird und wie bei von vornherein nur aus einem einzelnen Wort bestehenden Namen um ein abschließendes S ergänzt wird.

 

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Beiträge zu diesem Thema

Urteil des Landgericht(s) Hamburg(s)
anonym -- So, 11.2.2024, 06:22
Re: Urteil des Landgericht(s) Hamburg(s)
Peter Fischkot -- So, 11.2.2024, 10:45
Re: Urteil des Landgericht(s) Hamburg(s)
Gernot Back -- So, 11.2.2024, 11:31