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Im Arbeitsrecht heißt es nun ganz konsequent z.B. " ... die Arbeitgeberin wird aufgefordert ... ", wenn man eine Unterlassungsverfügung gegen eine Stadt erwirkt.
Ist der Arbeitgeber ein "Konzern" heißt es im allgemeinen Sprachgebrauch "der Arbeitgeber". Nicht aber bei Juristen, denn dieser ist üblicherweise eine "AG" oder eine "GmbH". Dann heißt er natürlich konsequenterweise "die Arbeitgeberin", also: "... die Arbeitgeberin ABC Stahlkonzern AG wird aufgefordert ... "
Ob das überhaupt (sprachlich!) richtig ist, kann ich nicht sagen. Kein Arbeitsrechtler würde aber heute noch von "der Arbeitgeber" schreiben oder reden. Da wär er durch ....