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Die Regel gilt NUR, wenn eine Abkürzung tatsächlich sowohl eine Singular- als auch eine Pluralform umfassen kann.
Und genau das ist bei Firmenabkürzungen nicht der Fall, da diese definitiv (entweder auf den Plural oder auf den Singular) festgelegt sind. Anders ausgedrückt: Da SBB nur im Plural stehen kann, ist es nicht notwendig, die Abkürzung von einer Singularform abzugrenzen, da diese nicht existiert.
Grüße
Julian