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Falsche Version, hier die Richtige:
"Sollte das technische Equipment des Fotografen ohne sein Verschulden
ausfallen, beschädigt sein oder fehlerhaft arbeiten, bzw. die
produzierten Fotos fehlerhaft oder beschädigt sind und/oder die
Bildergebnisse nicht den Vorstellungen des Auftraggebers
ensprechen, kann der Fotograf nicht haftbar gemacht werden, noch
kann er zu Ersatzleistungen herangezogen werden. Dies gilt auch
bei Verlust des Bildmaterials. Das oben vereinbarte Honorar ist
trotzdem an den Fotografen zu zahlen."