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> "Für folgende therapeutisch erbrachten Leistungen erlaube
> ich mir in Rechnung zu stellen"
Adele hat Recht.
Aber: Das mit dem "erlaube ich mir" ist Stil von 1950.
Außerdem: "... Ihnen in Rechnung zu stellen ..."
Dass die Leistungen bereits erbracht sind, erkennt man ja hoffentlich daran, dass in der nachfolgenden Liste für jede Leistung ein Datum angegeben ist. Andernfalls wäre es keine "richtige" Rechnung.
Schließlich: Die nachfolgende Liste enthält ja nicht nur Angaben zu Leistungen, sondern auch Preise.
Wie wäre es also einfach mit "Für Therapieleistungen berechne ich Ihnen Folgendes:"?
Wenn man betonen will, dass man die Leistungen höchstpersönlich erbracht hat, dann vielleicht so: "Für von mir erbrachte Therapieleistungen ..."
(Was man doch als Griffelspitzer mit so einem kleinen Satz alles anstellen kann ...)
MfG
Rolf Keller