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Re: Formulierung

Autor:Rolf Keller
Datum: Mo, 13.10.2008, 11:18
Antwort auf: Re: Formulierung (Benno)

> Hallo Claudia, sobald es - wie hier - auch um Geld geht, ist das
> natürlich kein reines Formulierungsproblem mehr. Da kommt es
> genauestens darauf an: Was hat anfangs der Auftraggeber gesagt,
> auch z.B. bei der Kürzung des "u."? Wer hat das
> "u." gekürzt? Wer hat an der Formulierung mitgewirkt?
> Wie lautete genau der Auftrag? Hat der Auftraggeber vor der
> Ausführung den Entwurf zu sehen bekommen? Hat er ihn abgesegnet?

Bis hierhin stimme ich dir zu.

> Ich würde mir einen Rechtsanwalt nehmen, denn möglicherweise ist
> die Bemängelung nur ein Vorwand, um die Zahlung verweigern zu
> können.

Frau Möglicherweise ist keine gute Ratgeberin. Wir hier wissen ja viel zu wenig über die ganze Sache. Bevor man einen Kunden verklagt, muss man sich das Für und Wider und auch die Gewinnchancen genau überlegen.

> Auf keinen Fall kann der Auftraggeber aber einfach ohne
> zu zahlen die Preisliste verwenden.

Du meinst "darf". Ja, je nach den Umständen darf er. Oder soll er den Gewinn einklagen, der ihm entgangen ist, weil er drei Tage lang keine Preisliste hatte?

MfG
Rolf Keller

 

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Claudia Sommer -- Sa, 11.10.2008, 14:20
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Benno -- So, 12.10.2008, 14:14
Re: Formulierung
Rolf Keller -- Mo, 13.10.2008, 11:18
Re: Formulierung
Rolf Keller -- Mo, 13.10.2008, 11:08