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> Eine späte Antwort auf Annas Frage, aber ich bin gerade mit eben
> dieser Sache befasst: Wenn es nach dem Universalwöterbuch heißt:
> "*in der S./in -n (in der Rechtssache): das Gericht hat in
> der S./in -n Kuhn [gegen Huber] noch nicht entschieden; in -n
> (alter Dativ Sg.) (bezüglich, zum Thema, wegen") müsste m.E.
> auf "in Sachen" doch in Einzelfällen der Genitiv
> folgen. Die Synonyma "bezüglich, zum Thema, wegen"
> generieren ihn auch. In meinem Falle scheint mir deshalb die
> Formulierung "in Sachen familiären Fleißes" richtig,
> nicht aber "in Sachen familiärer Fleiß", es sei denn
> ich würde "familiär" substantivieren.
Ich glaube, dass in "deinem Falle" sowohl "in Sachen des familiären Fleißes" als auch "in Sachen familiärer Fleiß" geht. Die Dudenbenutzer ;-) kann ich mit dem Verweis auf das WDG vorführen:
Sache, die; -, -n2.
c)
/ohne Pl./ Gegenstand der Unterredung, Beratung, eigentliches Thema: [...] in Sachen in bezug auf, hinsichtlich: er redete ihr in Sachen Mode, in Sachen der Mode, des Haushalts nicht hinein; sie unternahmen einen Werbefeldzug in Sachen der modernen Küchengeräte; in Sachen des Geschmacks läßt sich nicht streiten6. Jur.
b) Gegenstand einer Rechtssache, eines Rechtsstreits: eine S. (vor Gericht) führen, gewinnen, verlieren, verteidigen, vertreten; eine S. (bei Gericht) anhängig machen; eine S. aufrufen (die Parteien in den Verhandlungssaal bitten); die S. N schwebt, ist in der Schwebe (über die Angelegenheit wird verhandelt, der Ausgang ist noch offen); er hat heute Termin in Sachen (im Prozeß) N; der Anwalt ließ die Akten in Sachen A (gegen B) heraussuchen; einen Zeugen zur S. vernehmen; [...]
Gut, der Hinweis im Universalwörterbuch, dass es sich bei in Sachen um einen alten Dativ Singular handelt, ist hilfreich; aus dem WDG müsste man sich das selbst zusammenreimen - dafür gibt es dort deutlich mehr Beispiele.
Grüße
Schowagu