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Hallo Antonia!
Meiner Ansicht nach kann man dieses Komma setzen. Es handelt sich nämlich um einen Hauptsatz. Es hängt also ganz entscheidend vom dem zweiten „er“ ab, denn ohne dieses würde der zweite Teil zum ersten Hauptsatz gehören.
In Deinem Beispiel ist das Komma also freigestellt nach der Regel:
„Bei der Reihung von selbständigen Sätzen, die durch [...] beziehungsweise [...] verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen.“
Er wusste x nicht und hat deshalb y getan bzw.[,] er hat erst gar nicht nachgefragt.
Viele Grüße
Bernd