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> Hallo Antonia!
> Meiner Ansicht nach kann man dieses Komma setzen. Es handelt
> sich nämlich um einen Hauptsatz. Es hängt also ganz entscheidend
> vom dem zweiten „er“ ab, denn ohne dieses würde der zweite Teil
> zum ersten Hauptsatz gehören.
> In Deinem Beispiel ist das Komma also freigestellt nach der
> Regel:
> „Bei der Reihung von selbständigen Sätzen, die durch [...]
> beziehungsweise [...] verbunden sind, kann man ein Komma setzen,
> um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen.“ Er wusste
> x nicht und hat deshalb y getan bzw. [,] er hat erst gar
> nicht nachgefragt.
Muss das Komma nicht v o r dem "bzw." stehen??? Antwort wäre nett.
Gruß
Monika