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> Das OLG München schreibt in seinem Urteil ...
Die Änderung der Satzstruktur wäre zwar eine Möglichkeit, aber nicht unbedingt bei Korrekturen von Texten, die ich nicht selber geschrieben habe :) Und erst recht dann nicht, wenn Deine Variante einen Satz später vom Autor auch schon verwendet wurde.
Man hat hier also die Wahl, wenn ich das richtig verstehe, gut, dann lasse ich es mal in Übereinstimmung mit dem Autor weg.
LG
Anna