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> Ach, so war das gemeint. Dann war's ein Missverständnis, hatte
> mich schon bisschen über das "gesprochen" gewundert.
> Was die Sache angeht, muss ich allerdings Adele rechtgeben: Wenn
> ein eigenes Lemma existiert, muss man nicht mehr Regeln bemühen.
> Grüße
> Julian
Das gölte dann aber auch für das BGB - auch hier wird im Wörterverzeichnis des Dudens kein s angehängt. Da Duden 9 aber gleichzeitig "des BGB (seltener: des BGBs)" vermerkt, ist man besser beraten, diese Regel zu bemühen, denn stichprobenartigen Sonderfällen nachzuhängen. Zumal das Wörterverzeichnis nicht sämtliche Abkürzungen enthält.