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Re: § 34(1.1) Verbpartikel, formgleich mit Präposition

Autor:Schowagu
Datum: Do, 02.07.2009, 23:33

> A bisserl gesunder Menschenverstand reicht da schon aus...

Das impliziert, dass in das Rechtschreibregelwerk aus deiner Sicht nicht genügend gesunder Menschenverstand eingegangen sei. Der Meinung ist gewiss so mancher; allerdings habe ich bisher speziell mit dem Paragrafen 34 in der jetzigen Form noch keine größeren Probleme gehabt.

> Wie gesagt, bei besonderer Betonung:

> "Die anliegende Seite sei die Unterseite, die dem
> Durchschnittsnormalenvektor gegenüber liegende Seite die
> Oberseite."

1. Warum schreibst du dann nicht konsequenterweise "Die an liegende Seite ..."? Ach so, da willst du noch nicht besonders betonen. Na dann vertauschen wir eben einmal die Seiten:

Die dem Durchschnittsnormalenvektor gegenüberliegende Seite sei die
Unterseite, die an liegende Seite die Oberseite.

2. Der Paragraf 34 sagt in der Erläuterung E1 etwas zur Betonung. Dies findet sich zwar unter dem Absatz 1.2, meiner Meinung nach gilt das aber ähnlich auch für die unter 1.1 behandelten Fälle. Also: "Bei Zusammensetzungen liegt der Hauptakzent normalerweise auf der Verbpartikel." Nach diesem Kriterium musst du insbesondere dann zusammenschreiben, wenn du "gegenüber" besonders betonst.

3. Bei der Schreibung "die ... gegenüber liegende Seite" merkt der Leser gar nicht, dass "gegenüber" besonders betont wäre. Im Gegenteil: Dann trägt "liegende" ein stärkeres Gewicht als in der Zusammenschreibung. Man wäre also versucht, "liegende" als einen Gegensatz zu - meinetwegen - "stehende" oder "sitzende" zu interpretieren. Bastian Sick gibt ein Beispiel, das wiederum mit Absatz 1.2 zu tun hat, von dem ich aber ebenso behaupte, dass das Prinzip auf die 1.1-Fälle übertragbar ist:

Wenn jedoch auf dem Verb, welches "zurück" folgt, eine eigene Betonung liegt, so wird getrennt geschrieben, so wie in diesem Beispiel: "Hin sind wir mit dem Taxi gefahren, zurück gehen wir."
(Zwiebelfisch-Abc, zurückgehen/zurück gehen)

(Zurück steht hier im Vorfeld, man könnte also auch in diesem Fall die richtige Schreibung rein formal herleiten, ohne auf die Betonung zurückgreifen zu müssen.)

4. Was mir noch einfällt, ist der Eintrag aus dem WDG:

zu gegenüber 1:-liegen /Vb./: Dörfer, die einander g.; die beiden Städte liegen einander, sich gegenüber; die Heere lagen sich lange gegenüber; /oft im Part. Präs./ das gegenüberliegende Haus; die gegenüberliegende Seite einer Straße; an der gegenüberliegenden Tür klingeln;

Zwar folgt das WDG der mittlerweile so genannten klassischen Rechtschreibung, aber ich wüsste nicht, was sich im Laufe der Reform in Bezug auf dieses Stichwort geändert haben sollte. Ob es damals eine solche wie von dir postulierte Betonungsregel gab, weiß ich nicht; ich bezweifele es aber.

Grüße
Schowagu

 

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