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> "Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe
> dieser E-Mail ist nicht gestattet."
Wie Arlequin bereits schrieb bzw. zitierte: Erlaubt ist beides. In einer solchen floskelhaften Formulierung finde ich den Singular passender, da man eher fragen würde "Was ist nicht gestattet?" als "Welche Dinge sind nicht gestattet?".
Im Übrigen halte ich solche E-Mail-Disclaimer für ziemlichen Blödsinn, rechtlich sind sie sowieso irrelevant.
Gruß
Julian