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Ich bin im Zusammenhang mit einer Kreditkarte über folgenden Satz gestolpert:
"Folgende zur Karte gehörigen Leistungen werden angeboten: ..."
Muss es nicht heißen: "Folgende zur Karte gehörenden Leistungen werden angeboten: ..."
Oder sind beide Varianten korrekt?
Danke!