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gehörend/gehörig

Autor:Christof
Datum: So, 06.12.2009, 18:07

Ich bin im Zusammenhang mit einer Kreditkarte über folgenden Satz gestolpert:

"Folgende zur Karte gehörigen Leistungen werden angeboten: ..."

Muss es nicht heißen: "Folgende zur Karte gehörenden Leistungen werden angeboten: ..."

Oder sind beide Varianten korrekt?

Danke!

 

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Beiträge zu diesem Thema

gehörend/gehörig
Christof -- So, 6.12.2009, 18:07
Re: gehörend/gehörig
Antonia -- So, 6.12.2009, 19:01
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Christof -- So, 6.12.2009, 19:23
Re: gehörend/gehörig/gehörigen Ortes
Antonia -- So, 6.12.2009, 19:53
Re: gehörend/gehörig
Schowagu -- Di, 22.12.2009, 23:01
Re: gehörend/gehörig
Schowagu -- Di, 22.12.2009, 23:00