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Hallo Christof,
> "Folgende zur Karte gehörigen Leistungen werden angeboten:
> ..."
> Muss es nicht heißen: "Folgende zur Karte gehörenden
> Leistungen werden angeboten: ..."
Da teile ich ganz deine Auffassung und gehe fest davon aus, dass in diesem Zusammenhang "gehörig" falsch ist.
Denn das bedeutet ja "sehr, ziemlich viel/heftig" etc.
Also sollte man denen mal gehörig unsere Meinung sagen ;-)
Gruß Antonia