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Re: Aufzählung, zwei Hauptsätze oder falsch?

Autor:Alexander
Datum: Sa, 05.02.2011, 16:54

Hallo Kai,

das Problem ist ja gerade, dass in den Fällen einer nicht zwei Dinge auf einmal tut.

Nehmen wir folgenden Satz:

"Vorgestern blieb er lange auf und las ein Buch."

Jemand tat also zwei Dinge:
1. Er blieb lange auf.
2. Er las ein Buch.
Beides geschah vorgestern.

"Vorgestern" steht vor dem Satz und bezieht sich auf beide Prädikate. Dass passt auch zu Deiner Aussage, nach der wir hier einen Hauptsatz mit zwei Prädikaten haben. Durch das "und" erfolgt ja eine Gleichordnung der Prädikate, richtig? Also gilt das Adverb "vorgestern" für beide Prädikate. Ist das zwingend so?

Einer meiner Beispielsätze war dieser:

"Abends blieb er lange auf und verschlief am nächsten Morgen."

Das Aufbleiben geschah am Abend, während das Verschlafen am nächsten Morgen passierte. Das einleitende "abends" bezieht sich also nicht auf beide Prädikate. Meine Frage ist daher, welche Regeln es für eine vorangestellte adverbiale Bestimmung/ein voranstelltes Adverb gibt. In meinem Grammatikduden finde ich dazu nichts.

Ich bin für jede Erläuterung oder Literaturangabe dankbar.

Grüße

Alexander

 

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