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Re: Komma bei Gedankenstrichen

Autor:Bedenkentraeger
Datum: Mo, 19.01.2015, 15:11
Antwort auf: Komma bei Gedankenstrichen (Sabine)

> Setz dich doch lieber gemütlich mit einer Flasche Bier vor
> den Fernseher“, schlug Herr Fuchs vor, „oder, wenn dir das
> zu wenig intellektuell ist,“ – er grinste Eckart Glück an – ,„nimm
> dir ein Buch und leg dich faul ins Bett.“

Hallo Sabine,

da Parenthesen nicht nur gemäß § 84 (1) mit paarigem Gedankenstrich, sondern gemäß § 77 (1) (siehe: http://www.korrekturen.de/regelwerk/zeichensetzung2-1e.shtml) auch mit paarigem Komma eingeschlossen werden können, würde ich dir Letzteres empfehlen:

„Setz dich doch lieber gemütlich mit einer Flasche Bier vor den Fernseher“, schlug Herr Fuchs vor, „oder, wenn dir das zu wenig intellektuell ist“, er grinste Eckart Glück an, „nimm dir ein Buch und leg dich faul ins Bett.“

Alle anderen Möglichkeiten der Zeichensetzung scheinen mir zumindest mit der einen oder anderen Forderung der amtlichen Regelung oder des Dudens zu kollidieren – was natürlich kein Ausschlussgrund sein soll.

Unmittelbar vor dem schließenden oder unmittelbar nach dem öffnenden Anführungszeichen solltest du jedoch kein Komma setzen - und natürlich auch nicht ohne Leerzeichen getrennt vor dem öffnenden Anführungszeichen.

Viele Grüße vom
Bedenkenträger

 

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Beiträge zu diesem Thema

Komma bei Gedankenstrichen
Sabine -- So, 18.1.2015, 12:26
Re: Komma bei Gedankenstrichen
Bedenkentraeger -- Mo, 19.1.2015, 15:11
Re: Komma bei Gedankenstrichen
Sabine -- Di, 20.1.2015, 16:12
Re: Komma bei Gedankenstrichen
Bedenkentraeger -- Mi, 21.1.2015, 21:04
Re: Komma bei Gedankenstrichen
Sabine -- Fr, 23.1.2015, 12:54