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Rechtschreibforum

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Re: Nachgestellte Erläuterung oder nicht?

Autor:steinalt
Datum: Fr, 23.10.2015, 13:02

> Die Verwaltung hat bereits in einem Dokument aus dem Jahr 2006 beschlossen,...

> Eine Kollegin besteht darauf, dass es sich bei der Beschreibung
> "aus dem Jahr 2006" um eine nachgestellte Erläuterung handelt
> und der Einschub daher in Kommata stehen muss. Ich bin mir
> eigentlich sicher, dass das nicht stimmt, kann aber keine Regel
> finden, die mir recht gibt.

Eine Regel, die Dir hier recht gibt, wirst Du gewiß nicht finden. Als "Paragraf-78-Beauftragter" dieses Forums kann ich Dir aber mitteilen, daß genau in dieser Regel die Kommasetzung bei Gefügen mit Präpositionen wie "aus dem Jahr 2006" in das Ermessen des Schreibenden gestellt wird. Der "Schreibende" (kleiner Tip: von einer Kollegin steht da nichts :D) zeigt mit der Kommasetzung also an, ob er die Präpositionalgruppe als Nachtrag aufgefaßt wissen will.

Im gegebenen Satz gibt es jedoch ein sehr triftiges Argument dafür, daß "aus dem Jahr 2006" nicht als Nachtrag zu verstehen ist, weil bei Weglassen dieser Präpositionalgruppe das Wort "bereits" doch sicher unsinnig würde. Wenn hier also nicht ein ganz spezieller Kontext (etwa: "nicht erst in der Sitzung ... [sondern] bereits in einem Dokument, [und zwar] aus dem Jahr 2006") vorliegt, kann die Präpositionalgruppe kein Nachtrag sein und wird nicht durch Kommas abgetrennt.

VG
Alfred

 

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Beiträge zu diesem Thema

Nachgestellte Erläuterung oder nicht?
boris -- Fr, 23.10.2015, 09:38
Re: Nachgestellte Erläuterung oder nicht?
steinalt -- Fr, 23.10.2015, 13:02
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boris -- Fr, 23.10.2015, 13:52
Re: Nachgestellte Erläuterung oder nicht?
Kai -- Fr, 23.10.2015, 19:41
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Karla Krauschen -- Fr, 23.10.2015, 21:14